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Brandverhütungsschau sicher vorbereiten

Wir unterstützen Betreiber und Verantwortliche dabei, ihre Objekte strukturiert auf die Brandverhütungsschau vorzubereiten. Von der Unterlagenprüfung bis zur konkreten Maßnahmenliste. Bei der Brandverhütungsschau werden bauliche Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial auf brandschutztechnische Mängel, Gefahrenquellen sowie Voraussetzungen für Rettung und wirksame Löscharbeiten geprüft.

 

  • Frühzeitig Schwachstellen erkennen

  • Auflagen und Prüfanforderungen besser einordnen

  • Begehungen organisiert vorbereiten

  • Maßnahmen strukturiert priorisieren

Was ist eine Brandverhütungsschau? 

Eine Brandverhütungsschau ist eine behördliche Sicherheitsprüfung, bei der Gebäude und Anlagen systematisch auf Brandgefahren spätestens alle 5 Jahre überprüft werden müssen. Sie dient dem präventiven Brandschutz und wird von der zuständigen Brandschutzdienststelle, zum Beispiel der Feuerwehr oder Bauaufsicht, durchgeführt.

  • Brandrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor ein Brand entsteht
  • die Sicherheit von Menschenleben und Sachwerten zu erhöhen
  • die Einhaltung der Vorgaben aus dem Baurecht und dem Brandschutzrecht zu kontrollieren

 

Was wird typischerweise geprüft:

Geprüft werden unter anderem Rettungswege, Zugänglichkeit für Einsatzkräfte, Alarmierungseinrichtungen, Löschvorrichtungen sowie die Einhaltung brandschutzrelevanter Auflagen und organisatorischer Maßnahmen.

 

Unser Leistungsversprechen

Wir helfen Ihnen dabei, Anforderungen frühzeitig zu erkennen, Unterlagen und Objektzustand systematisch zu prüfen und notwendige Maßnahmen klar zu priorisieren, damit Sie besser vorbereitet in die Brandverhütungsschau gehen.

 

Sie möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen oder anrufen unter +49 160 908 677 33

 

Ihre Vorteile

Klare Fokussierung auf eine zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe.

Seit über einem Jahrzehnt Partner für ganzheitlichen Brandschutz in Deutschland.

Enge Abstimmung mit Städten, Landkreisen und örtlichen Behörden.

Erfahrung mit Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden, Veranstaltungsstätten und Sonderbauten.

Keine Abhängigkeit von externen Dienstleistern.

Leitung durch einen öffentlich gelisteten Brandschutzsachverständigen.